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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 180.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 180.000,00 Euro.

Hätte der Frauenarzt der Mandantin bereits im Rahmen der Erstvorstellung am 15.08.2019 eine umfangreiche Untersuchung der linken Mamma, insbesondere durch eine Mammographie durchgeführt und alle Befunde erhoben, hätte das Bestehen eines Mammakarzinoms frühzeitig festgestellt werden können sowie eine rechtzeitige entsprechende Therapie geplant und eingeleitet werden können. Hierdurch hätte unsere Mandantschaft bessere Heilungschancen gehabt und wäre nicht einem solchen lebensbedrohlichen Zustand ausgesetzt worden. Die darauf erfolgten Chemotherapien, Antikörperbehandlungen, Unterlappenkeilresektion des linken Lungenflügels, Amputation der linken Brust sowie Entfernung der Lymphknoten links, Bestrahlung und Einlage eines retropectoralem Expanders hätten somit nicht in einem solchen Ausmaß stattfinden müssen. 

 

Bei diesem Befund hätte sich unsere Mandantschaft mit Sicherheit sofort an eine Spezialklinik gewandt, jedenfalls aber zumindest eine zweite Meinung eingeholt, so dass es überhaupt nicht zu einem solchen Wachstum mit Streuung des Tumors gekommen wäre. 

 

Bei einer facharztgerechten Behandlung wäre es überdies nicht zu einer solchen Entstellung ihres Oberkörpers gekommen und auch die nun „fehlende“ linke Brust hätte rekonstruiert werden können bzw. es wäre schon gar keine Amputation indiziert gewesen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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