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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 175.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 175.000,00 Euro.

Unser Mandant erlitt infolge des Pferdetritts eine komplizierte Fraktur am Kiefergelenk sowie diverse Wunden an den Weichteilen des Gesichts.

 

Infolge dieser Verletzungen war eine operative Versorgung der Fraktur mit mehreren Metallplatten und Schrauben notwendig. Der Mandant war im Rahmen der operativen Versorgung einmal für 5 und einmal für 2 Tage stationär im Universitätsklinikum aufgenommen. Sodann erfolgte eine manuelle Therapie sowie eine zahnärztliche und eine kieferorthopädische Behandlung. Bis heute dauern die Nachbehandlungen, insbesondere die kieferorthopädische Behandlung und die zahnärztliche Behandlung des Mandanten an.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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