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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Unsere Mandantin erlitt in Folge des Unfalles mit dem Anspruchsgegner ein Schleudertrauma, Halswirbelsäulen und Lendenwirbelsäulen-Distorsionen, ein Liquorlecksyndrom und in Folge der deshalb notwendigen Lumbalpunktion eine Brückenvenenthrombose, epileptische Anfälle und einen Hirninfarkt. Zudem leidet die Mandantin seit dem Unfallereignis unter starken regelmäßigen Kopfschmerzen, einer Schwindelsymptomatik, Gehstörungen und allgemeinen Schwächezuständen.  

 

Insgesamt befand sich unsere Mandantin mehrmals in stationärer Behandlung, sowie in einer Anschlussrehabilitation. Bis heute sind regelmäßige Untersuchungen und Nachkontrollen erforderlich. 

 

Die Verletzungshandlung ist darin zu sehen, dass er fahrlässig die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und so alleinig die Kollision mit dem Fahrzeug unserer Mandantin verschuldet hat.

 

Hätte der Anspruchsgegner sein Fahrzeug ordnungsgemäß geführt und beherrscht, so wäre es bei unserer Mandantin nicht zu einem Schleudertrauma, zu den vielfältigen Bandscheibenprotrusionen, zu der Liquorrhoe, der Zerrung des Ligamentum alatum, der Schwindelsymptomatik, der Gehunsicherheit und den starken Kopfschmerzen gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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