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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Erstvorstellung am 11.09.2018 eine umfangreiche Untersuchung der rechten Schulter durchgeführt und alle Befunde erhoben, hätte eine Rotatorenmanschettenruptur früher festgestellt werden können. Die am 05.11.2018 durchgeführte Operation hätte entsprechend vorbereitet und geplant werden können und der Mandant auch darüber aufgeklärt werden können.

 

Bei diesem Befund hätte sich der Mandant mit Sicherheit an eine Spezialklinik gewandt, jedenfalls aber zumindest eine zweite Meinung eingeholt, sodass es überhaupt nicht zu einem operativen Eingriff gekommen wäre.

 

Bei einer fachgerechten Nachbehandlung mit Ruhigstellung in einer entsprechenden Schulterschlinge wäre es überdies nicht zu einer Re-Ruptur der Supraspinatus- sehne mit der Folge einer weiteren umfangreichen Revisionsoperation gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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