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Hirnblutung trotz eindeutiger Symptome nicht erkannt. Patient in Lebensgefahr. Wir fordern ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro.

Wir machen uns stark für Patientenrechte!
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Unser Mandant befand sich auf einem stationären Reha-Aufenthalt, als er während eines Spazierganges mit einer Mitpatientin von einem plötzlichen extremen Kopfschmerz heimgesucht wurde. Die Schmerzen waren so stark, dass er es nur unter erheblichen Anstrengungen zurück in die Reha-Klinik schaffte. Auf dem leidvollen Rückweg hatte unser Mandant an einem Imbiss ein Glas Wasser bekommen, sodass er eine Schmerztablette hatte einnehmen können. In der Klinik angekommen, wollte sich unser Mandant auf seinem Zimmer ausruhen. Doch die Schmerzen wurden immer stärker, eine extreme Übelkeit sowie mehrfaches Erbrechen kamen hinzu. Auf dem Boden des Badezimmers liegend gelang es unserem Mandanten schließlich, die Notfallnummer der Reha-Klinik über sein Zimmertelefon anzurufen. Doch anstatt schnelle Hilfe zu organisieren, forderte die Schwester unseren Mandanten auf, sich ins Schwesternzimmer zu begeben. Dort könne ihm geholfen werden. Unser Mandant erklärte der Schwester eindringlich, dass er körperlich nicht in der Lage sei, sich fortzubewegen.

 

Einige Zeit später kam eine Krankenschwester. Sie fand unseren Mandanten immer noch auf dem Badboden liegend, erbrechend, vor. Unser Mandant schilderte erneut seine Beschwerden. Die Schwester verließ sodann das Zimmer, um einen Arzt zu holen. Nach einer Weile kam sie mit dem Arzt zurück. Unser Mandant versuchte nun abermals, das Ausmaß seiner Schmerzen zu erläutern. Insbesondere erklärte er eindringlich, nicht in der Lage zu sein, selbst aufzustehen und sich ins Bett zu begeben.

 

Der Arzt ordnete die Gabe von Schmerz- und Übelkeitstabletten an. Außerdem sprach er mit der anwesenden Schwester darüber, welche flüssigen Schmerzmittel zur Injektion auf der Station vorrätig waren. Während der Suche nach einem solchen Schmerzmittel ließen die Schwester und den Arzt unseren Mandanten auf dem Badboden vor der Toilette liegend zurück.

Stationsarzt verharmlost die Beschwerden.

Die Tabletten zeigten keine Wirkung. Die Schmerzen wurden intensiver und auch die Übelkeit und das Erbrechen ließ nicht nach. Die Schwester und der Arzt kamen zurück. Sie injizierten unserem Mandanten ein Schmerzmittel in den Oberschenkel und halfen ihm ins Bett. Wenige Sekunden später jedoch setzte das Erbrechen wieder ein. Unser Mandant sprang auf, um sich zu übergeben. Dann halfen ihm die Schwester und der Arzt erneut ins Bett. Diese Tortur wiederholte sich die ganze Nacht lang. 

 

Am nächsten Morgen suchte unser Mandant das Gespräch mit dem Stationsarzt. Dieser hatte bereits von dem Vorfall gehört. Er teilte unserem Mandanten mit, er gehe davon aus, dass es sich um einen einfachen Migräneanfall handele, dem nicht weiter nachgegangen werden müsste. Unser Mandant versuchte dem Stationsarzt zu erklären, dass es sich um etwas Schlimmeres handeln müsse. Schließlich sei er seit Jahren Migräne-Patient und wisse deshalb genau, dass es sich nicht um einen solchen Anfall handele. Vielmehr habe er das Gefühl, dass etwas mit seinem Kopf nicht stimme. Er bat den Stationsarzt dem nachzugehen. Dieser stellte jedoch lediglich verharmlosende Vermutungen auf und empfahl unserem Mandanten, Sport zu treiben. 

 

Unser Mandant versuchte abermals, auf den starken Druck und die unaufhaltbaren Schmerzen in seinem Kopf hinzuweisen. Darauf hin erhielt er eine Packung „Novalgin“. Bei Bedarf könne er alle 4 Stunden eine Tablette nehmen, empfahl der Arzt. Mehr wurde nicht unternommen. 

Hirnblutung trotz eindeutiger Symptome nicht erkannt.

Trotz seiner Schmerzen versuchte unser Mandat, den Empfehlungen des Arztes nachzukommen. Ohne Erfolg. Mit der körperlichen Anstrengung wurden die Schmerzen immer schlimmer. Nochmals suchte unser Mandant das Gespräch mit dem Stationsarzt. Dabei berichtet er davon, dass er bereits die Höchstdosis der Tabletten einnahm, jedoch keinerlei Besserung verspüren konnte. Der Arzt blieb bei seinen einfachen Empfehlungen. Weitere Untersuchungen zur Abklärung der Schmerzursache veranlasste er nicht. 

 

An den darauffolgenden Tagen versuchte unser Mandant immer wieder, mit dem Stationsarzt zu sprechen. Die Schwestern vertrösteten ihn jedes Mal. Der Stationsarzt habe keine Zeit für ein Gespräch. Sie taten unseren Mandanten als Simulant ab. In Wahrheit litt dieser jedoch seit mehreren Tagen unter einer lebensgefährlichen Hirnblutung

 

Auch die Oberärztin der Klinik nahm unseren Mandanten nicht ernst. Sie kritisierte unseren Mandanten für sein Verhalten und die zahlreichen Bitten nach einem Gespräch mit dem Arzt. Sie erklärte unserem Mandanten, er könne sich ja in der neurologischen Notaufnahme vorstellen, wenn er denn auf eine Untersuchung bestehe. Jedoch sei diese Möglichkeit ja eigentlich nur Notfallpatienten vorbehalten.

Empört darüber, nicht ernst genommen zu werden, bestellte sich unser Mandant ein Taxi um in die Notaufnahme zu fahren.

 

Die dort durchgeführte CT-Untersuchung zeigte eine „Subarachnoidalblutung prämesenzephal“ (spezielle Art der Hirnblutung). Die Behandler nahmen unseren Mandanten sofort stationär auf. Sie erklärten unserem Mandanten, es sei ein Wunder, dass er noch lebe. Schließlich bestünde die Hirnblutung bereits seit mehreren Tagen. Die bei ihm bestehenden Symptome seien klassisch für eine Hirnblutung. Insofern sei das Verhalten des Reha-Personals nicht nachvollziehbar. Schließlich zähle bei einer Hirnblutung jede Sekunde. Auf operativem Wege setzen die Behandler unserem Mandanten einen 5-F-Vertebraliskatheter ein. 

Dauerschaden durch Behandlungsfehler.

10 Tage später entließen sie unseren Mandanten in ein Rehablititationszentrum. Im Entlassungsbericht des Reha-Zentrums sind die vielfältigen Schäden beschrieben, die unser Mandant behandlungsfehlerbedingt erlitten hat. Eine reduzierte Daueraufmerksamkeit, eine herabgesetzte psychophysische Belastbarkeit, eine Reizüberempfindlichkeit, massive Konzentrationsstörungen, Angst- und Depressionszustände. Aufgrund der Behandlungsfehler leidet unser Mandant unter einem gesundheitlichen Dauerschaden

 

Zunächst wurde von den Behandeln versäumt, die medizinisch gebotenen Befunde rechtzeitig zu erheben. Selbst, wenn die Reha-Klinik mangels technischer Ausstattung nicht in der Lage gewesen sein sollte, die gebotenen Untersuchungen durchzuführen, so hätte unser Mandant doch umgehend in eine entsprechende Klinik gebracht werden müssen. Die Symptome deuteten klar auf eine Hirnblutung hin. Aus medizinischer Sicht wäre eine sofortige Abklärung zwingend erforderlich gewesen. 

 

Neben dem Befunderhebungsfehler ist den Behandlern ein fundamentaler Diagnosefehler vorzuwerfen. Denn trotz eindeutiger Anzeichen einer Hirnblutung stellte der Stationsarzt die Fehldiagnose eines Migräneanfalls oder Sonnenstichs.

 

Des Weiteren liegt ein Therapiefehler vor. Denn die Empfehlungen des Stationsarztes, Sport zu treiben und Medikamente gegen die Schmerzen zu nehmen waren vorliegend falsch und kontraindiziert und damit behandlungsfehlerhaft. Die derartigen Empfehlungen führten zu einer weiteren lebensgefährlichen Erhöhung des Drucks auf das Gehirn unseres Mandanten, und damit zu einer Verstärkung der bestehenden Gehirnblutung. Richtigerweise hätte eine Therapie jedoch zur Senkung des Hirndrucks beitragen müssen. Da es sich bei den Behandlungsfehlern um grobe Behandlungsfehler handelt (Verstoß gegen elementare medizinische Grundkenntnisse), kommt unserem Mandanten die Beweislastumkehr zugute. 

 

Für unseren Mandanten fordern wir ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 180.000 Euro, den Ersatz des bisherigen und künftigen Erwerbsschadens, sowie des Haushaltsführungsschadens. Außerdem fordern wir die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere, in Folge des Behandlungsfehlers entstehende materielle und immaterielle Schäden


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

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