Unfallversicherung.

ANWALTGRAF hilft im Unfallversicherungsrecht.

Zwar sind Krankheiten die weit häufigere Ursache einer Berufsunfähigkeit - laut Statistik bei 9 von 10 Berufsunfähigkeiten-  jedoch können auch Unfälle drastische Folgen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit haben. Deshalb reicht vielen der gesetzliche Schutz nicht aus, durch den lediglich Unfälle im Kontext zur beruflichen Tätigkeit abgedeckt sind. Über 29 Millionen Menschen in Deutschland sind deshalb zusätzlich privat unfallversichert. Aufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, die materiellen und immateriellen Schäden auszugleichen, die dem Versicherungsnehmer durch die Invalidität - also die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit - entstehen. Der Versicherungsnehmer kann zwischen verschiedenen Modellen wählen: der Unfallrente oder einer einmaligen Auszahlung im Leistungsfall (Invaliditätsleistung). Im schlimmsten Fall dient die sogenannte Todesfallleistung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Die Unfallversicherung will nicht zahlen?

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Unfallversicherung.

Leider erhalten viele Versicherungsnehmer ihre Invaliditätsleistung erst nach einer Auseinandersetzung mit ihrer Versicherung. Denn der Begriff des „Unfalls“, der in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen zu Grunde gelegt ist, bietet viel Raum zur Interpretation. Eine Vielzahl von Ausschlusstatbeständen, auf Basis derer die Versicherungen ihre Leistungspflicht bestreiten können, führt zudem regelmäßig zu Verwirrung.

Achtung: Verjährung!

Dabei ist Durchblick von Nöten: Wegen der kurzen Anspruchsfristen und der kurzen Verjährungsfrist im Unfallversicherungsrecht ist schnelles Tätigwerden erforderlich. Regelmäßig verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in 3 Jahren. Nach den gängigen Unfallversicherungsbedingungen ist die Erbringung der Invaliditätsleistung von verschiedenen formellen Voraussetzungen abhängig: Zunächst muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Darüber hinaus muss die Invalidität spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten, also innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis, schriftlich ärztlich festgestellt werden. Binnen 15 Monaten nach dem Unfall muss die Invalidität auch beim Versicherer geltend gemacht werden. Manche Versicherungsbedingungen sehen kürzere oder längere Fristen vor.

Achtung: Abfindungsangebot!

Steht die Leistungspflicht der Versicherung fest, erhält der Versicherungsnehmer oftmals ein Abfindungsangebot. Ziel der Versicherungen ist es, eine Abfindungsvereinbarung zu erreichen. In der Regel beinhalten solche Angebote Summen, die weit hinter dem zurückbleiben, was dem Versicherten eigentlich zusteht. Ziel der Versicherungen ist es, Geld zu sparen. Hat sich der Versicherungsnehmer einmal auf ein solches Angebot eingelassen, ist Entkommen schwer. Elementar wichtig ist es deshalb, ausführliche Informationen über die einem zustehenden Ansprüche einzuholen.

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