Unfälle können überall passieren. Der Statistik nach ereignen sich 33 % der Unfälle in Deutschland im Haushalt, 36 % in der Freizeit, und lediglich 12 % im Beruf. Den Rest der Unfallorte machen Schule und Verkehr aus. Insgesamt liegt die Zahl der jährlichen Unfälle in Deutschland mittlerweile bei weit über 8 Millionen Stück. Eine Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalles.
In Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 7, und der privaten Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt lediglich vor den Folgen von solchen Unfällen, die im Kontext mit der Arbeit geschehen. Sie deckt also Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ab. Sie gewährt dem Unfallbeteiligten oder dessen Angehörigen Verletztengeld, Pflegegeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente oder auch Waisenrente. Was im Einzelfall noch als beruflicher Unfall einzustufen ist, ist häufig Anlass für Streitigkeiten vor Gericht. Anerkannter weise zählt der direkte Weg zur Arbeit und zurück zur Wohnung noch zu dem von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten Bereich. Das Bundessozialgericht hat jedoch schon dann einen Arbeitsunfall - und damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - abgelehnt, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit eine Tankpause einlegt. Nur in solchen Fällen, in denen das Auftanken des Fahrzeugs unbedingt notwendig ist, um die Arbeitsstätte zu erreichen, sei ausnahmsweise auch das Tanken eine gesetzlich versicherte Tätigkeit (BSG Urteil v. 30.01.2020, B 2 U 9/18 R). Neben Auszubildenden und Arbeitnehmern sind auch Schüler bei Unfällen in der Schule, oder Kinder bei Unfällen im Kindergarten durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherte Personen. Für Sozialversicherungsbefreite Personen oder selbständig Tätige besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich unfallversichern zu lassen.
Die private Unfallversicherung verlangt keinen bestimmten Kontext, indem der Unfall stattfinden muss. Vielmehr gilt sie für jede Art von Unfällen. Da sich nur ca 12 % aller Unfälle im Beruf ereignen, kommt der privaten Unfallversicherung eine enorme Bedeutung zu. Ein Vorteil der privaten Unfallversicherung ist, dass auch nicht Erwerbstätige Personen sich über diesen Weg vor den finanziellen Folgen eines Unfalles schützen können. Auch für Kleinkinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen, bietet eine private Unfallversicherung einen sinnvollen Schutz.
Grundlage der privaten Unfallversicherung ist ein Versicherungsvertrag. Dieser ist privatrechtlicher Natur. Insofern gilt der Grundsatz der Privatautonomie: Die Vertragsparteien dürfen grundsätzlich vereinbaren, was sie wollen. Lediglich im Rahmen der AGB können bestimmte Klauseln im Einzelfall unzulässig sein.
Die private und die gesetzliche Unfallversicherung unterschieden sich auch durch ihren Zweck. Während die gesetzliche Unfallversicherung dem Versicherten Prävention, Rehabilitation und Entschädigung ermöglichen soll, ist Zweck der privaten Unfallversicherung die Übernahme des mit dem Unfall verbundenen allgemeinen Lebensrisikos durch die Versicherung.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine private Unfallversicherung lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn häufig bieten die Versicherungsunternehmen bestimmte Versicherungsmodelle an, die speziell auf eine Personengruppe zugeschnitten sind.
Neben dem klassischen Modell der Unfallversicherung gibt es die Variante der Unfallversicherung mit garantierter Beitrittsrückzahlung, oder der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Auch als Zusatzversicherung lässt sich eine Unfallversicherung abschließen.
Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung: Im Versicherungsfall schuldet die Versicherung ihrem Kunden nicht den Ausgleich des tatsächlich entstandenen Schadens, sondern einfach die vertraglich für diesen Fall vereinbarte Leistung.
Die wirtschaftliche Bedeutung der privaten Unfallversicherung steigt stetig. Während im Jahr 1960 die Beitragszahlungen aller Unfallversicherungen 124 Millionen Euro ausmachten, und Leistungen in Höhe von 62 Millionen Euro ausbezahlt wurden, lagen die Beitragseinnahmen im Jahr 2011 bereits bei 6487 Millionen Euro, die Leistungen bei 3070 Millionen Euro.
Auch die Zahl der abgeschlossenen privaten Unfallversicherungen steigt. Inzwischen findet sich in 31 % aller deutschen Haushalte eine private Unfallpolice.
Die Geschichte der privaten Unfallversicherung fängt im 19. Jahrhundert an. Damals begannen Reisende, die wirtschaftlichen Folgen möglicher Unfälle im stetig wachsenden Eisenbahnverkehr, abzusichern. Im Jahr 1871 trat das sogenannte „Reichshaftpflichtgesetz“ in Kraft. Dort normiert war die Haftung vieler Unternehmer für Unfälle in ihrem Betrieb, die den Tod oder die Verletzung eines Arbeitenden zur Folge hatten. Im Gesetz war die Möglichkeit vorgesehen, die Haftung durch den Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages auszutauschen. In der Regel handelte es sich dabei um kollektive Arbeiterunfallversicherungen.
Die neuen Möglichkeiten sensibilisierten die Bevölkerung. Die Nachfrage nach einem ausgedehnteren Versicherungsschutz für Unfälle wuchs. Immer mehr Versicherungsunternehmen reagierten auf die steigende Nachfrage, und boten den gewünschten Versicherungsschutz an. Während im Jahre 1995 gerade einmal 63 Versicherungsunternehmen gezählt wurden, verzeichnete man im Jahr 2009 bereits 153 Unternehmen, die private Unfallversicherungen anbieten.
Heute ist die private Unfallversicherung aus dem Versicherungsmarkt in Deutschland nicht mehr wegzudenken.