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Unerkannte Blutvergiftung - Gravierender Befunderhebungsfehler.

Patientenschutz pur!
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Die Patientin erlitt vor etwa 4 Jahren einen Rückenmarksinfarkt und war in der Folge gelähmt. Sie kämpfte sich jedoch wieder aus dem Rollstuhl und war wieder in der Lage, zumindest in ihrer Wohnung zu gehen und auch den Haushalt zu verrichten. Den Rollstuhl benötigte sie dabei nicht mehr.

 

Im Rahmen eines Urlaubs der Patientin fiel ihr eine Druckstelle bzw. Blutblase an ihrem rechten Zeh auf. Nach Aufplatzen der Blase entstand eine Wunde, welche nicht mehr vollständig verheilte.  

 

Der konsultierte Hausarzt der Patientin, der Anspruchsgegner, verordnete ihr lediglich die Einnahme von „Globuli“. Weitere Untersuchungen (v.a. Blutuntersuchung, Abstrich der Wunde etc.) führte der Hausarzt nicht durch. 

Gravierender Befunderhebungsfehler.

Im April 2020 wurde der rechte Fuß der Patientin immer dicker und „glänzend“. Außerdem wurde sie zudem beim Gehen immer unsicherer, fühlte sich unwohl und schlapp und hatte keine Energie mehr.

 

Der Hausarzt der Patientin ging sodann fehlerhaft von einer Lymphproblematik aus und empfahl die weitere Einnahme von „Globuli“, ohne ihre Entzündungswerte zu überprüfen.

 

Der Allgemeinzustand der Patientin wurde jedoch (trotz der Einnahme von „Globuli“) immer schlimmer. 

 

Schließlich wurde sie (wieder im Rollstuhl) von ihrem Ehemann in die Praxis des Anspruchsgegners gebracht, da sie alleine zu schwach war. Dort wurde ihr eine Infusion mit Vitamin B12 verabreicht. Währenddessen drängte der Ehemann der Patientin schließlich auf eine Blutuntersuchung, welche sodann - völlig verspätet - durchgeführt wurde. Diese ergab eine schwere und fortgeschrittene Blutvergiftung. Zwei Tage später wäre die Patientin vermutlich an der verkannten Blutvergiftung verstorben.

Arzthaftung.

Am darauffolgenden Tag erhielt die Patientin dann einen Anruf von von ihrem Hausarzt, in dem er mitteilte, dass er ihr einen Platz in einem Krankenhaus reserviert hätte. Sie könne sich aussuchen, ob sie noch an demselben Tag (Freitag) am darauffolgenden Montag dorthin gehe. Die Patientin entschied sich dazu am Montag zu gehen, da sie dachte, dass an einem Wochenende in einem Krankenhaus sowieso nicht viel gemacht wird. 

 

Circa eine Stunde später rief plötzlich die Ehefrau des Hausarztes und ebenfalls tätige Hausärztin in derselben Praxis, an und teilte mit, dass die Patientin in einer Stunde vom Krankenwagen abgeholt und ins Krankenhaus gebracht wird. Außerdem teilte Sie mit, dass ihre Blut- und Leberwerte so schlecht sind, dass sie umgehend behandelt werden muss.

 

Im Krankenhaus wurde sie zunächst aufgenommen, musste dann jedoch in die Notaufnahme des nahegelegenen Universitätsklinikums gebracht werden, da ihr dort drei Abszesse im rechten Fuß entfernt werden mussten. Danach wurde sie wieder ins ursprüngliche Krankenhaus, mit einem Aufenthalt von fast 20 Tagen, gebracht.

 

Die Hausbesuche erfolgen derzeit durch die Ehefrau des Anspruchsgegners. Diese hat gegenüber der Patientin mündlich eingeräumt, dass es sich hinsichtlich der verkannten Blutvergiftung ganz klar um ein Versäumnis ihres Mannes handele.

Gesundheitsschaden.

Die Patientin leidet bis heute aufgrund der unterlassenen Befunderhebung infolge der verkannten Sepsis an massiven psychischen Schäden, posttraumatischen Belastungsstörungen und Anpassungsstörungen.

 

Außerdem ist sie wieder auf den Rollstuhl angewiesen, da der rechte Fuß nicht mehr belastbar ist. Dazu kommt auch ihr linkes lädiertes Knie durch Fehlbelastung.

 

Zukunftsschäden sind noch nicht ganz absehbar, wobei festgestellt wurde, dass ihr Sprunggelenk so gut wie nicht mehr vorhanden ist. Dies kann durch Abnutzung, aber auch durch die Blutvergiftung, kommen weshalb ihr rechter Fuß eventuell bis zur Hälfte des Schienbeins amputiert werden muss.

Gutachten bei der Ärztekammer.

Für unsere Mandantin haben wir nun einen Gutachtenantrag bei der Landesärztekammer eingereicht. Unser Ziel ist eine schnelle und angemessene außergerichtliche Regulierung der Schäden. So vermeiden wir die hohen Kosten und die lange Verfahrensdauer eines Gerichtsprozesses.


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

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